ASVÖ Vereine & Verbände
ASVÖ Vereins-HaftpflichtVersicherung
Ihr Nutzen
Die Vereins-HaftpflichtVersicherung
dient dazu, zivilrechtliche Ansprüche von
Geschädigten - aus Personen-
oder Sachschäden - zu befriedigen oder
unberechtigte Ansprüche abzuwehren (Kostenübernahme
im Zivilprozess).
In der Praxis wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins-
HaftpflichtVersicherung angeboten.
Diverse Risken
(z. B.
Deckungsschutz für Veranstaltungen oder weltweite Deckung)
mussten
zusätzlich teuer bezahlt werden.
Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung
Die
Vermögensschaden-HaftpflichtVersicherung für
Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet
nun auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden.
Das sind Schäden, die weder auf einen Personen- noch
Sachschaden zurückzuführen sind.
Unter anderem besteht Versicherungsschutz
auch für den Fall, dass die versicherte Person als Drittschuldner
im Sinne der Exekutionsordnung von einem Gläubiger in Anspruch
genommen wird, weil er als Funktionär (Organwalter) oder
Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein (wegen eines
reinen
Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig
geworden ist.
Versicherungssummen, Deckungsumfang
- €
2.000.000,- für Personen- und Sachschäden sowie Mietsachschaden
- €
100.000,- für
Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und
Rechnungsprüfer des Vereines
- €
100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen
- €
1.500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen
- €
400,- für
Schäden von Verbands- bzw. Vereinsmitgliedern am Verbands- bzw. Vereinseigentum
Örtlicher Geltungsbereich
Auslandsdeckung für die gesamte Erde, ausgenommen USA, Kanada und Australien.
- Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte downloaden!
Jahresprämie
Die Mindest-Jahresprämie beträgt pro
Verein– bis zu 100
Mitgliedern – nur € 60,00.
Für jedes weitere
Mitglied beläuft sich die Jahresprämie
auf € 0,60.
Beispiele für Schadenfälle
Antrag zur ASVÖ-Vereins-HaftpflichtVersicherung
- Hier können Sie den Antrag downloaden!
Bedingungen Haftpflicht
- Hier
erhalten Sie die NEUEN ERWEITERTEN Besonderen Bedingungen
zur Vereins-HaftpflichtVersicherung (H999 2012-01-01). Gültig
für Verträge, welche ab dem 01.01.2012 abgeschlossen
oder
erneuert wurden.
- Hier
erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Vereins-
HaftpflichtVersicherung (H999). Gültig
für Verträge, welche bis zum 31.12.2011 abgeschlossen
wurden.
- Hier
erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden
Allgemeinen Bedingungen für die HaftpflichtVersicherung
AHVB 2004 und EHVB 2004 (H940).
- Hiererhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter- HaftpflichtVersicherung 2004 (H559).
ASVÖ Vereins-RechtsschutzVersicherung
Ihr Nutzen
Der Vereinsrechtschutz ist die
notwendige Ergänzung
zur ASVÖ – Vereins – HaftpflichtVersicherung.
Diese befriedigt gerechtfertigte
Ansprüchen und wehr
Ungerechtfertigte ab.
Die Aufgabe der RechtsschutzVersicherung ist es nicht nur Beistand in einem Strafverfahren zu
leisten, sondern auch für die Durchsetzung
von gerechtfertigten Ansprüchen des Vereins,
deren Organe & SportlerInnen gegen Dritte, Sorge zu tragen.
In der Praxis
wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins –
RechtsschutzVersicherung angeboten!
Diverse Risken wie z.B.:
Deckungsschutz für Veranstaltungen oder das
Risiko als Halter von nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen,
Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor, nicht motorbetriebenen Luftfahrzeugen,
Luftfahrzeugen mit Hilfsmotor (wie Paragleiter mit
Hilfsmotor, Ultralights und Motorsegler) und nicht
HaftpflichtVersicherungspflichtigen Landfahrzeugen müssen oft zusätzlich teuer bezahlt werden.
Versicherungssummen und Deckungsumfang
Unter Versicherungsschutz fällt
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
Versicherungssumme: € 120.000,-
- Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte downloaden!
Jahresprämie
Die Mindest-Jahresprämie
beträgt pro Verein– bis
zu 125 Mitgliedern – nur € 45.
Für jedes weitere
Mitglied beläuft sich die Jahresprämie
auf € 0,36.
Beispiele für Schadensfälle
Antrag zur Vereins- Rechtsschutzversicherung
- Hier können Sie den Antrag downloaden!
Bedingungen
- Hier
erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur
Vereins- Rechtsschutzversicherung (R999 2012-06-01)
- Hier erhalten Sie die aktuell gültigen Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung
(ARB).
Die gültigen ARB für einen bereits bestehenden Vertrag finden Sie bei Ihrer Polizze.
ASVÖ-BSO Kollektiv-SportunfallVersicherung
Ihr Nutzen
Ein
Unfall mit gesundheitlichen
Folgeschäden ist für jeden Sportler, jede Sportlerin
ein
enormer Schicksalsschlag und in vielen Fällen mit einer hohe
finanzielle Belastung verbunden.
Die ASVÖ – Kollektiv - SportunfallVersicherung
ist für Verbände und Vereine die günstigste Möglichkeit,
ihren KadersportlerInnen und FunktionärInnen bei Unfällen eine finanzielle Hilfestellung
zu ermöglichen.
Durch die einfache Handhabung
der Nennung
des Gesamtkaders entfällt die mühselige Erstellung
und Pflege
einer Namensliste der jeweiligen SportlerInnen . Dadurch
entfällt
ebenso die Gefahr, dass
bei Änderungen des Kaders, oder für neu gewonnene
Mitglieder, kein Versicherungsschutz besteht.
Versicherungsschutz
Die Versicherung umfasst
Unfälle bei der Ausübung
des Vereinssports, bei der Teilnahme
an Sportveranstaltungen von Verbänden und
Vereinen sowie bei Vereinsversammlungen
und Festlichkeiten.
UUnfälle auf dem Weg zu und von der versicherten
Betätigung
(Training, Turnierfahrten, Veranstaltungen, Sitzungen) sind
eingeschlossen.
Der
Versicherungsschutz gilt
weltweit und erstreckt sich auch auf Unfälle bei der Teilnahme
an
internationalen Wettbewerben.
NEU ist die Möglichkeit auch unfallbedingte Rückholkosten im In- und Ausland
zu versichern.
Die Versicherungssumme dafür beträgt € 15.000,- und
ist für Sportler und Funktionäre, welche an
Veranstaltungen
und Wettkämpfen im Ausland (gilt auch im Inland) teilnehmen
eine
sehr empfehlenswerte und
kostengünstige Ergänzung zur
"Versicherungsvariante Standard".
Für Outdoor-Vereine besteht auch die Möglichkeit die
Rückholkosten mit den Bergekosten zu kombinieren und somit € 7.267,-
für Bergekosten und
€
15.000,- für Rückholkosten pro
Person zur Verfügung zu haben.
Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Erklärung zu den
Unterschieden zwischen Heilkosten, Bergekosten und
Rückholkosten.
- Hier können Sie den Unterschied zwischen Heil,- Berge- und Rückholkosten nachlesen!
Versicherungssummen (Überblick)
Versicherungsvariante „Standard-Vereine“
- € 4.000,– für den Todesfall - ab 01.01.2024 (bis 31.12.2023 € 3.640,-)
- €
1.000,– Unfallkosten: (Heilkosten
/ Bergekosten a) / Rückholkosten b)
- €
72.680,– für dauernde
Invalidität *)
- €
10.000,- für Kosmetische
Operationen
- €
300,- Rehab-Pauschale
*) Eine
Versicherungsleistung für
dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte
Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt.
Für
Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei
Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht
die
Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der
Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1).
a) Bei der
Versicherungsvariante „Bergekosten
Outdoor-Vereine“
sstehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in
Höhe von € 7.267,- pro Person zur Verfügung.
Im
Schadensfall gilt für Bergekosten subsidiärer
Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere
Bergungskosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu
nehmen.
b) Bei der
Versicherungsvariante „Rückholkosten
Standard-Vereine“
stehen zusätzlich unfallbedingte Rückholkosten (im
In- und
Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur
Verfügung. Im Schadensfall gilt für
Rückholkosten
subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere
Rückholkosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in
Anspruch
zu nehmen.
a+b) Bei der Versicherungsvariante „Bergekosten & Rückholkosten Outdoor-Vereine“ stehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in Höhe von € 7.267,- UND unfallbedingte Rückholkosten (im In- und Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Bergekosten und Rückholkosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Bergungskosten-, Rückholkosten- Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
Versicherungssummen und Deckungsumfang - Infoblätter
Jahresprämie
Die Jahresprämie
"Standard-Vereine"
beträgt pro Person
€
6,60
und für Jugendliche
bis zum vollendeten 15.Lebensjahr
€
3,30
Die Jahresprämie "Bergekosten Outdoor-Vereine"beträgt pro Person € 12,00
Die Jahresprämie "Rückholkosten Standard-Vereine"beträgt pro Person € 12,00
Die Jahresprämie
"Bergekosten & Rückholkosten Outdoor-Vereine"
beträgt pro Person
€ 17,40
Die Jahresprämie "Flugsport-Vereine" beträgt pro Person € 110,00
Ein Versicherungsjahr beginnt mit jeweils dem 1. Oktober = Hauptfälligkeit. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Bei einer Anmeldung ab April des laufenden Versicherungsjahres wird bei Erwachsenen der Versicherungsvariante "Standard-Vereine" die halbe Prämie vorgeschrieben. (Ausgenommen Risiko "Flugsport-Vereine" und alle weiteren Versicherungs-Varianten. Hier ist Versicherungsschutz nur durch bezahlen der Jahresprämie gegeben).
Beispiele für Schadenfälle
Antrag zur ASVÖ-BSO Kollektiv-SortunfallVersicherung
- Hier können Sie den Antrag für "Standard" und "Outdoor-Vereine" downloaden. Bitte vergessen Sie nicht, die gewünschte Versicherungsvariante anzukreuzen, damit wir den Antrag ohne Rückfragen sofort in Deckung nehmen können und Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist.
- Hier
können Sie den Antrag für "Flugsport Vereine"
downloaden.
-
Hier können Sie den ASVÖ Rücksendeformular zur
Daten Aktualisierung
für für "Standard" und "Outdoor-Vereine" downloaden.
Damit können Sie uns Änderungen der Vereinsdaten, der Ansprechperson(en),
eine Änderung des versicherten Personenkreises oder der gewünschten
Versicherungsvariante bekannt geben. Bitte nur für Änderungen und
nicht für Neuanmeldungen verwenden.
Versicherungsbedingungen
- Hier
erhalten Sie die Besonderen
Bedingungen zur ASVÖ Kollektiv-Sportunfallversicherung
für Standard-
und Outdoor-Vereine zur Pol.Nr. 2611/001200-7
- Hier
erhalten Sie die Besonderen
Bedingungen zur ASVÖ Kollektiv-Sportunfallversicherung
für das Flugsport-Risiko
zur Pol.Nr. 2311/091544-6 .
- Hier
erhalten Sie die Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung AUVB 1995
(U400), inkl. Besondere Bedingungen für die
Kollektiv-Unfallversicherung 1995.
NÖ LandessportVersicherung für ASVÖ-Vereine aus Niederösterreich
Ihr Nutzen
Um den vielen Verbands- , Vereinsfunktionären ,
Sportlerinnen und Sportlern , Trainern , Betreuern sowie Mitarbeitern
eine Grunddeckung an Sicherheit
zu geben, hat das Land
Niederösterreich
mit den Versicherungspartnern Uniqa und Die
Niederösterreichische
bereits vor etlichen Jahren eine österreichweit einzigartige
Sportversicherung, der sich bereits 40 NÖ-Sportdach- bzw.
Fachverbände angeschlossen haben, ins Leben gerufen.
Sie besteht aus
der Kombination einer Sport-Kollektiv-Unfall- und
Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung.
Versicherungsschutz
„Die
Kombination aus Sport-Kollektiv-Unfall- und
Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung! “
Die NÖ -
LandesportVersicherung bringt nicht nur Leistungen
für den Todesfall,
der dauernden Invalidität und
Heilkosten
(Arzthonorar, Physiotherapien, Heilbehelfe, Zahnersatz bei Erstfraktur
etc.), sondern sie beinhaltet auch eine sehr umfangreiche Verbands- bzw. Vereins-HaftpflichtVersicherung
für alle Funktionäre, Trainer, Betreuer, beauftragte Personen
des Verbandes oder Vereines, sowie für alle Mitglieder der
Vereine.
Die Versicherung bietet auch dort Schutz, wo normalerweise
Sportversicherungen Risikoeinschränkungen vorsehen, wie dies
z. B.
für Berufssportler, Flugrisiko oder für Teilnehmer an
nationalen oder internationalen Wettbewerben gilt.
Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung
Die
NEUE Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung für
Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet
nun auch Versicherungsschutz für reine
Vermögensschäden .
Darunter versteht man Schäden, die weder auf einen Personen-
noch Sachschaden zurückzuführen sind.
Unter anderem besteht Versicherungsschutz auch für den Fall,
dass die versicherte Person als Drittschuldner
im Sinne der Exekutionsordnung
von einem Gläubiger
in Anspruch genommen wird, weil er als Funktionär
(Organwalter) oder Rechnungsprüfer
gegenüber dem Verein (wegen eines reinen
Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig geworden ist.
Mietschäden & Veranstalter – HaftpflichtVersicherung
Die NÖ
LandessportVersicherung hat
auch diesem Aspekt besonders Rechnung getragen und den
Versicherungsschutz auf alle Verbands- oder Vereinsanlagen,
Zuschauertribünen, Mietsachschäden an unbeweglichen
oder
beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen ausgedehnt.
Ebenso ist auch auf eine
Veranstalterhaftpflicht für die Durchführung von
Landes-,
Bundes- oder internationalen Wettkämpfen im
Versicherungsumfang
mitinbegriffen.
Versicherungssummen und Deckungsumfang (Besondere) Bedingungen
- Hier
erhalten Sie den NEUEN ERWEITERTEN
genauen Deckungsumfang mit den
entsprechenden Versicherungssummen als Besonderen
Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung für die
Sport-Kollektiv-Unfall - und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung
(Gültig ab 01.01.2015).
- Hier
erhalten Sie den genauen Deckungsumfang
mit den entsprechenden Versicherungssummen
als Besonderen Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung
für die Sport-Kollektiv-Unfall - und
Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung (Gültig ab 01.01.2012
bis 31.12.2014).
- Hier
erhalten Sie die Klipp & Klar Bedingungen Fassung
12/2007 (U500) für die Unfallversicherung
und die Besonderen Bedingungen für die
Kollektiv-Unfallversicherung 2005 .
- Hier
erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden
Allgemeinen Bedingungen für die HaftpflichtVersicherung
AHVB 2004 und EHVB 2004 (H940).
- Hier erhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter- HaftpflichtVersicherung 2004 (H559) .
Jahresprämie
Nicht zu übersehen ist, dass die
Versicherungsprämie vom Land Niederösterreich mit
einem
50-prozentigen Prämienanteil gestützt wird und somit
die Jahresprämie pro
Person lediglich
€ 1,24 beträgt.
Diese einmalige
Prämie sollte jeder Verband nützen!
Anmeldeformulare
Unser Appell an Sie!
Nützen Sie diese lukrative, vom Land Niederösterreich mitfinanzierte, Sportversicherung für die Sicherheit Ihres Verbandes, Ihrer Vereine sowie Ihrer Mitglieder!
Schadenmeldungen
ASVÖ-BSO ReisekrankenVersicherung
Ihr Nutzen
Reisen
zu Wettkämpfen sind ein wichtiger Bestandteil des Sports.
Um bei akut auftretender Erkrankung
oder bei Unfall die
notwendige Unterstützung
zu bekommen, wurde zwischen der Österr. Bundes –
Sportorganisation (ASVÖ) und der Generali Vers. AG ein Rahmenvertrag zur
Reisekrankenversicherung abgeschlossen.
Uns ist es somit möglich die ASVÖ –
ReisekrankenVersicherung
für Sportler, Funktionäre und Reisebegleiter
anzubieten.
Voraussetzungen zur ASVÖ-BSO – ReisekrankenVersicherung
Zur Versicherung können angemeldet werden
- SportlerInnen
- Funktionäre
- Reisebegleiter
Die Anmeldung ist möglich für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich für die Dauer eines Aufenthaltes im Ausland (weltweit) oder für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Österreich.
Die Anmeldung und die Prämienzahlung erfolgen durch den jeweiligen Verband oder Verein.
Die Details zu dieser Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Vereinbarte Leistungen
Bei akut
aufgetretener Erkrankung oder bei Unfall erstattet die Generali Vers.
AG
- Kosten eines Nottransportes
bis € 50.000,--
für einen medizinisch begründeten Nottransport in die Heimat.
- Kosten eines Rücktransportes im Todesfall bis € 10.000,--
- Kosten der Heilbehandlung
bis €
25.000,--
Dazu zählen Kosten stationärer Behandlung in Spitälern, Kosten des Transportes in die nächstgelegene Krankenanstalt und zurück.
- Arztkosten für eine
ambulante Behandlung
- Kosten ärztlich verordneter
Heilmittel
- Mehrkosten der Rückreise
bis €
2.500,--
die infolge der Erkrankung angefallen sind (z.B. Verfall einer Fahrkarte, notwendige Benützung eines Krankenwagens oder des Flugzeuges).
Prämie
Die Prämie beträgt pro versicherte Person
und pro Tag
€ 3,63 .
Diese
Prämie gilt für Personen bis zum 65. Lebensjahr.
Personen über 65 Jahre können nur mit besonderer
Vereinbarung
versichert werden – eine allfällige
irrtümliche
Anmeldung ist ungültig – die dafür
einbezahlte
Prämie wird rückerstattet.
Rund um den Antrag
Vereinsgebäude und/oder Inhalt
Das
Vereinseigentum stellt einen oftmals nicht unerheblichen zu
schützenden Wert dar !
Es besteht aus Gebäuden,
Einrichtung , Computern, Betriebsmitteln, Sportgeräten des
Vereins, Sportstätten,
Eigentum und Sportgeräten der Mitglieder
und vielem mehr. Der mögliche Versicherungsschutz umfasst
auszugsweise Schäden durch Feuer,
Naturgewalten wie Sturm, Blitz, Hagel, etc., Leitungswasser,
Einbruchdiebstahl, Vandalismus und eine Gebäude
HaftpflichtVersicherung .
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der
Betriebsversicherung und kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne!