Nachhaltigkeit
Gemäß
der Offenlegungs Verordnung (VO (EU)2019/2088)
sind wir als Versicherungsmakler beim Vertrieb von
Versicherungsanlageprodukten
dazu verpflichtet, bestimmte Informationen zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken sowie negativen Einflüssen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
zu veröffentlichen.
Als
Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den
Bereichen
Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren
Eintreten negative
Auswirkungen auf den Wert von Investitionen bzw. Veranlagungen haben
könnte.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen, aber auch ganze
Branchen oder
Regionen betreffen.
Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Art 3 Abs 2
Offenlegungs-VO
Bei
der
Beratung zu Versicherungsanlageprodukten beziehen wir
Nachhaltigkeitsrisiken
ein, indem wir die vorvertraglichen Informationen der Versicherer
verwenden.
Bei einer möglichen pflichtgemäßen
Einschätzung einer vergleichbaren oder
besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken
berücksichtigt,
empfehlen wir dieses vorrangig.
Berücksichtigung
von nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 Abs 5
Offenlegungs-VO
Wir
beabsichtigen bis auf weiters nicht, nachteilige Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer
Versicherungsberatung zu berücksichtigen, sofern uns nicht
ausnahmsweise gesicherte
belastbare Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, worauf
wir im
Einzelfall ausdrücklich hinweisen. Unsere bisherige Erfahrung
zeigt, dass dies
in aller Regel nicht der Fall ist und wir oft mit bloßen
nicht überprüfbaren
Gerüchten konfrontiert sind. Solche weiter zu verbreiten sehen
wir nicht als
seriöse Beratung an. Selbstverständlich werden wir
diesen Beratungsansatz
unverzüglich umdenken, wenn sich die Datenlage in der Zukunft
verbessert.
Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken im Zusammenhang mit unserer
Vergütungspolitik nach
Art 5 Offenlegungs-VO
Unser
oberstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Deswegen empfehlen
wir im
Einklang mit unseren Beratungspflichten als Makler
ausschließlich Produkte, die
mit den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden in Einklang stehen.
Für
die
erfolgreiche Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten wir
Vergütungen direkt vom Versicherer. Diese Vergütungen
sind Provisionen bzw.
Bonifikationen. Es kann allerdings vorkommen, dass Anbieter die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen
höher vergüten.
Sollte dies der Fall sein und die höhere Vergütung
nicht dem Kundeninteresse
widersprechen, wird diese angenommen.