ASVÖ NIEDERÖSTERREICH

Vereinsversicherungen

ASVÖ NIEDERÖSTERREICH - Vereinsversicherungen


NÖ LandessportVersicherung für ASVÖ-Vereine aus Niederösterreich (Haftpflicht- & Unfallvers.)

Ihr Nutzen

Um den vielen  Vereinsfunktionären , Sportlerinnen und Sportlern , Trainern , Betreuern sowie Mitarbeitern eine Grunddeckung an Sicherheit zu geben, hat das Land Niederösterreich mit den Versicherungspartnern Uniqa und Die Niederösterreichische bereits vor etlichen Jahren eine österreichweit einzigartige Sportversicherung, der sich bereits 40 NÖ-Sportdach- bzw. Fachverbände angeschlossen haben, ins Leben gerufen.

Sie besteht aus der Kombination einer Sport-Kollektiv-Unfall- und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung.

Versicherungsschutz

„Die Kombination aus Sport-Kollektiv-Unfall- und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung! “

Die NÖ - LandesportVersicherung bringt nicht nur Leistungen für den Todesfall, der dauernden Invalidität und Heilkosten (Arzthonorar, Physiotherapien, Heilbehelfe, Zahnersatz bei Erstfraktur etc.), sondern sie beinhaltet auch eine sehr umfangreiche Vereins-HaftpflichtVersicherung für alle Funktionäre, Trainer, Betreuer, beauftragte Personen des Vereins, sowie für alle Mitglieder des Vereins.

Die Versicherung bietet auch dort Schutz, wo normalerweise Sportversicherungen Risikoeinschränkungen vorsehen, wie dies z. B. für Berufssportler, Flugrisiko oder für Teilnehmer an nationalen oder internationalen Wettbewerben gilt.

Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung

Die NEUE Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung für Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet nun auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden .

Darunter versteht man Schäden, die weder auf einen Personen- noch Sachschaden zurückzuführen sind.

Unter anderem besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass die versicherte Person als Drittschuldner im Sinne der Exekutionsordnung von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, weil er als Funktionär (Organwalter) oder Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein (wegen eines reinen Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig geworden ist.

Mietschäden & Veranstalter – HaftpflichtVersicherung

Die NÖ LandessportVersicherung hat auch diesem Aspekt besonders Rechnung getragen und den Versicherungsschutz auf alle Vereinsanlagen, Zuschauertribünen, Mietsachschäden an unbeweglichen oder beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen ausgedehnt.

Ebenso ist auch auf eine Veranstalterhaftpflicht für die Durchführung von Landes-, Bundes- oder internationalen Wettkämpfen im Versicherungsumfang mitinbegriffen.

Versicherungssummen und Deckungsumfang (Besondere) Bedingungen

  • Hier erhalten Sie den NEUEN  ERWEITERTEN genauen Deckungsumfang mit den entsprechenden Versicherungssummen als Besonderen Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung für die Sport-Kollektiv-Unfall - und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung (Gültig ab 01.01.2015).

  • Hier erhalten Sie den genauen Deckungsumfang mit den entsprechenden Versicherungssummen als Besonderen Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung für die Sport-Kollektiv-Unfall - und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung (Gültig ab 01.01.2012 bis 31.12.2014).

  • Hier erhalten Sie die Klipp & Klar Bedingungen Fassung 12/2007 (U500) für die Unfallversicherung und die Besonderen Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung 2005 .

  • Hier erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die HaftpflichtVersicherung AHVB 2004 und EHVB 2004 (H940).

  • Hier erhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter- HaftpflichtVersicherung 2004 (H559) .

Jahresprämie

Nicht zu übersehen ist, dass die Versicherungsprämie vom Land Niederösterreich mit einem
50-prozentigen Prämienanteil gestützt wird und somit die Jahresprämie pro Person lediglich € 1,24 beträgt.

Diese einmalige Prämie sollte jeder Verein nützen!

Anmeldeformular

  • Hier erhalten Sie das Meldeformular für ASVÖ-Vereine aus Niederösterreich an den ASVÖ Landesverband NÖ.

Unser Appell an Sie!

Nützen Sie diese lukrative, vom Land Niederösterreich mitfinanzierte, Sportversicherung für die Sicherheit Ihres Vereins sowie Ihrer Mitglieder!

Schadenmeldungen

  • Hier erhalten Sie eine Unfall-Schadenanzeige und eine Beschreibung der richtigen Vorgehensweise zur Abwicklung eines Unfallschadens.

  • Hier erhalten Sie eine Haftpflicht-Schadenanzeige.

ASVÖ Vereins-RechtsschutzVersicherung

Ihr Nutzen

Der Vereinsrechtschutz ist die notwendige Ergänzung zur ASVÖ – Vereins – HaftpflichtVersicherung.

Diese befriedigt gerechtfertigte Ansprüchen und wehr Ungerechtfertigte ab.

Die Aufgabe der RechtsschutzVersicherung ist es nicht nur Beistand in einem Strafverfahren zu leisten, sondern auch für die Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen des Vereins, deren Organe & SportlerInnen gegen Dritte, Sorge zu tragen.

In der Praxis wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins – RechtsschutzVersicherung angeboten!

Diverse Risken wie z.B.: Deckungsschutz für Veranstaltungen oder das Risiko als Halter von nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor, nicht motorbetriebenen Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugen mit Hilfsmotor (wie Paragleiter mit Hilfsmotor, Ultralights und Motorsegler) und nicht HaftpflichtVersicherungspflichtigen Landfahrzeugen müssen oft zusätzlich teuer bezahlt werden.

Versicherungssummen und Deckungsumfang

Unter Versicherungsschutz fällt

  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz

    Versicherungssumme: € 120.000,-

  • Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte downloaden!

Jahresprämie

Die Mindest-Jahresprämie beträgt pro Verein– bis zu 125 Mitgliedern – nur € 45.
Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf 0,36.

Beispiele für Schadensfälle

Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes.

  • Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Hier können Sie die Schadenmeldung downloaden!

Antrag zur Vereins- Rechtsschutzversicherung

  • Hier können Sie den Antrag downloaden!

Bedingungen

  • Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Vereins- Rechtsschutzversicherung (R999 2012-06-01)

  • Hier erhalten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)

ASVÖ-BSO ReisekrankenVersicherung

Ihr Nutzen

Reisen zu Wettkämpfen sind ein wichtiger Bestandteil des Sports.

Um bei akut auftretender Erkrankung oder bei Unfall die notwendige Unterstützung zu bekommen, wurde zwischen der Österr. Bundes – Sportorganisation (ASVÖ) und der Generali Vers. AG ein Rahmenvertrag zur Reisekrankenversicherung abgeschlossen.

Uns ist es somit möglich die ASVÖ – ReisekrankenVersicherung für Sportler, Funktionäre und Reisebegleiter anzubieten.

Voraussetzungen zur ASVÖ-BSO – ReisekrankenVersicherung

Zur Versicherung können angemeldet werden

  • SportlerInnen
  • Funktionäre 
  • Reisebegleiter

    Die Anmeldung ist möglich für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich für die Dauer eines Aufenthaltes im Ausland (weltweit) oder für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Österreich.

    Die Anmeldung und die Prämienzahlung erfolgen durch den jeweiligen Verband oder Verein.
    Die Details zu dieser Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Vereinbarte Leistungen

Bei akut aufgetretener Erkrankung oder bei Unfall erstattet die Generali Vers. AG

  • Kosten eines Nottransportes bis € 50.000,--
    für einen medizinisch begründeten Nottransport in die Heimat.

  • Kosten eines Rücktransportes im Todesfall bis € 10.000,--

  • Kosten der Heilbehandlung bis € 25.000,--
    Dazu zählen Kosten stationärer Behandlung in Spitälern, Kosten des Transportes in die nächstgelegene Krankenanstalt und zurück.

  • Arztkosten für eine ambulante Behandlung 

  • Kosten ärztlich verordneter Heilmittel

  • Mehrkosten der Rückreise bis € 2.500,--
    die infolge der Erkrankung angefallen sind (z.B. Verfall einer Fahrkarte, notwendige Benützung eines Krankenwagens oder des Flugzeuges).

Prämie

Die Prämie beträgt pro versicherte Person und pro Tag € 3,63 .

Diese Prämie gilt für Personen bis zum 65. Lebensjahr.

Personen über 65 Jahre können nur mit besonderer Vereinbarung versichert werden – eine allfällige irrtümliche Anmeldung ist ungültig – die dafür einbezahlte Prämie wird rückerstattet.

Rund um den Antrag

  • Hier erhalten Sie einen Überblick über Deckungsumfang und Versicherungssummen .

  • Hier erhalten Sie alle Details über Deckungsumfang und Versicherungssummen .

  • Hier erhalten Sie den Antrag .

  • Hier erhalten Sie einen befüllbaren Antrag .

  • Hier erhalten Sie Information über die Schadensabwicklung .

Vereinsgebäude und/oder Inhalt

Das Vereinseigentum stellt einen oftmals nicht unerheblichen zu schützenden Wert dar !

Es besteht aus Gebäuden, Einrichtung , Computern, Betriebsmitteln, Sportgeräten des Vereins, Sportstätten, Eigentum und Sportgeräten der Mitglieder und vielem mehr. Der mögliche Versicherungsschutz umfasst auszugsweise Schäden durch Feuer, Naturgewalten wie Sturm, Blitz, Hagel, etc., Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und eine Gebäude HaftpflichtVersicherung .


Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Betriebsversicherung und kontaktieren Sie uns!
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