Sport Austria (BSO)

Vereine & Verbände

BSO Vereine & Verbände

Sport-Verbände bitte die Prämien zur Verbands-Haftpflich- und Verbands-Rechtsschutzversicherung bei uns anfragen.

Sport Austria (BSO) Vereins-HaftpflichtVersicherung

Ihr Nutzen

Die Vereins-HaftpflichtVersicherung dient dazu, zivilrechtliche Ansprüche von Geschädigten - aus Personen- oder Sachschäden - zu befriedigen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren (Kostenübernahme im Zivilprozess).

In der Praxis wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins- HaftpflichtVersicherung angeboten.

Diverse Risken (z. B. Deckungsschutz für Veranstaltungen oder weltweite Deckung) mussten zusätzlich teuer bezahlt werden.

Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung

Die Vermögensschaden-HaftpflichtVersicherung für Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet nun auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden.
Das sind Schäden, die weder auf einen Personen- noch Sachschaden zurückzuführen sind.

Unter anderem besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass die versicherte Person als Drittschuldner im Sinne der Exekutionsordnung von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, weil er als Funktionär (Organwalter) oder Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein (wegen eines reinen Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig geworden ist.

Versicherungssummen, Deckungsumfang

  • € 2.000.000,- für Personen- und Sachschäden sowie Mietsachschaden

  • € 100.000,- für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes und Rechnungsprüfer des Vereines

  • € 100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen

  • € 1.500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen

  • € 400,-  für Schäden von Verbands- bzw. Vereinsmitgliedern am Verbands- bzw. Vereinseigentum

    Örtlicher Geltungsbereich
    Auslandsdeckung für die gesamte Erde, ausgenommen USA, Kanada und Australien.

  • Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte downloaden!

Jahresprämie

Die Mindest-Jahresprämie beträgt pro Verein– bis zu 100 Mitgliedern – nur € 60,00.
Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf € 0,60.

Beispiele für Schadenfälle

Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes.

  • Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Hier können Sie eine Schadenmeldung downloaden.

Antrag zur Sport Austria (BSO) Vereins-HaftpflichtVersicherung

  • Hier können Sie den Antrag downloaden!

Bedingungen Haftpflicht

  • Hier erhalten Sie die NEUEN ERWEITERTEN Besonderen Bedingungen zur Vereins-HaftpflichtVersicherung (H999 2012-01-01). Gültig für Verträge, welche ab dem 01.01.2012 abgeschlossen oder erneuert wurden.

  • Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Vereins- HaftpflichtVersicherung (H999). Gültig für Verträge, welche bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden.

  • Hier erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die HaftpflichtVersicherung AHVB 2004 und EHVB 2004 (H940).

  • Hiererhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter- HaftpflichtVersicherung 2004 (H559).

Sport Austria (BSO) Vereins-RechtsschutzVersicherung

Ihr Nutzen

Der Vereinsrechtschutz ist die notwendige Ergänzung zur BSO – Vereins – HaftpflichtVersicherung.

Diese befriedigt gerechtfertigte Ansprüchen und wehr Ungerechtfertigte ab.

Die Aufgabe der RechtsschutzVersicherung ist es nicht nur Beistand in einem Strafverfahren zu leisten, sondern auch für die Durchsetzung von gerechtfertigten Ansprüchen des Vereins, deren Organe & SportlerInnen gegen Dritte, Sorge zu tragen.

In der Praxis wird von keinem Versicherer eine ausreichende Vereins – RechtsschutzVersicherung angeboten!

Diverse Risken wie z.B.: Deckungsschutz für Veranstaltungen oder das Risiko als Halter von nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen, Wasserfahrzeugen mit Hilfsmotor, nicht motorbetriebenen Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugen mit Hilfsmotor (wie Paragleiter mit Hilfsmotor, Ultralights und Motorsegler) und nicht HaftpflichtVersicherungspflichtigen Landfahrzeugen müssen oft zusätzlich teuer bezahlt werden.

Versicherungssummen und Deckungsumfang

Unter Versicherungsschutz fällt

  • Straf-Rechtsschutz
  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz

    Versicherungssumme: € 120.000,-

  • Hier können Sie die wesentlichen Vertragsinhalte downloaden!

Jahresprämie

Die Mindest-Jahresprämie beträgt pro Verein– bis zu 125 Mitgliedern – nur € 45.
Für jedes weitere Mitglied beläuft sich die Jahresprämie auf 0,36.

Beispiele für Schadensfälle

Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes.

  • Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Hier können Sie die Schadenmeldung downloaden!

Antrag zur Sport Austria (BSO) Vereins-Rechtsschutzversicherung

  • Hier können Sie den Antrag downloaden!

Bedingungen

  • Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Vereins- Rechtsschutzversicherung (R999 2012-06-01)

  • Hier erhalten Sie die aktuell gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).
    Die gültigen ARB für einen bereits bestehenden Vertrag finden Sie bei Ihrer Polizze.

Sport Austria (BSO) Kollektiv-SportunfallVersicherung

Ihr Nutzen

Ein Unfall mit gesundheitlichen Folgeschäden ist für jeden Sportler, jede Sportlerin ein enormer Schicksalsschlag und in vielen Fällen mit einer hohe finanzielle Belastung verbunden.

Die BSO – Kollektiv - SportunfallVersicherung ist für Verbände und Vereine die günstigste Möglichkeit, ihren KadersportlerInnen und FunktionärInnen bei Unfällen eine finanzielle Hilfestellung zu ermöglichen.

Durch die einfache Handhabung der Nennung des Gesamtkaders entfällt die mühselige Erstellung und Pflege einer Namensliste der jeweiligen SportlerInnen . Dadurch entfällt ebenso die Gefahr, dass bei Änderungen des Kaders, oder für neu gewonnene Mitglieder, kein Versicherungsschutz besteht.

Versicherungsschutz

Die Versicherung umfasst Unfälle bei der Ausübung des Vereinssports, bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen von Verbänden und Vereinen sowie bei Vereinsversammlungen und Festlichkeiten.

UUnfälle auf dem Weg zu und von der versicherten Betätigung (Training, Turnierfahrten, Veranstaltungen, Sitzungen) sind eingeschlossen.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit und erstreckt sich auch auf Unfälle bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben.

NEU ist die Möglichkeit auch unfallbedingte Rückholkosten im In- und Ausland zu versichern.
Die Versicherungssumme dafür beträgt € 15.000,- und ist für Sportler und Funktionäre, welche an Veranstaltungen und Wettkämpfen im Ausland (gilt auch im Inland) teilnehmen eine sehr empfehlenswerte und kostengünstige Ergänzung zur "Versicherungsvariante Standard".

Für Outdoor-Vereine besteht auch die Möglichkeit die Rückholkosten mit den Bergekosten zu kombinieren und somit € 7.267,- für Bergekosten und € 15.000,- für Rückholkosten pro Person zur Verfügung zu haben.

Bitte lesen Sie dazu unbedingt die Erklärung zu den Unterschieden zwischen Heilkosten, Bergekosten und Rückholkosten.

  • Hier können Sie den Unterschied zwischen Heil,- Berge- und Rückholkosten nachlesen!

Versicherungssummen (Überblick)

Versicherungsvariante „Standard-Vereine“

  • € 4.000,– für den Todesfall - ab 01.01.2024 (bis 31.12.2023 € 3.640,-)
  • € 1.000,– Unfallkosten: (Heilkosten / Bergekosten a) / Rückholkosten b)
  • € 72.680,–für dauernde Invalidität *)
  • € 10.000,-für Kosmetische Operationen
  • € 300,-Rehab-Pauschale

*) Eine Versicherungsleistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht die Versicherungsleistung dem Invaliditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Lineare Leistung 1:1).

a) Bei der Versicherungsvariante „Bergekosten Outdoor-Vereine“ sstehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in Höhe von € 7.267,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Bergekosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Bergungskosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen.

b) Bei der Versicherungsvariante „Rückholkosten Standard-Vereine“ stehen zusätzlich unfallbedingte Rückholkosten (im In- und Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Rückholkosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Rückholkosten-Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen.

a+b) Bei der Versicherungsvariante „Bergekosten & Rückholkosten Outdoor-Vereine“ stehen zusätzlich Bergekosten (inkl. Hubschrauberbergung) in Höhe von € 7.267,- UND unfallbedingte Rückholkosten (im In- und Ausland) in Höhe von € 15.000,- pro Person zur Verfügung. Im Schadensfall gilt für Bergekosten und Rückholkosten subsidiärer Versicherungsschutz: d.h. sollte eine andere Bergungskosten-, Rückholkosten- Versicherung bestehen ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen.

Versicherungssummen und Deckungsumfang - Infoblätter

  • Hier können Sie Versicherungssummen, Deckungsumfang und Prämie für Standard- und Outdoor-Vereine downloaden!

  • Hier können Sie Versicherungssummen, Deckungsumfang und Prämie für das Flugsport-Risiko downloaden !

Jahresprämie

Die Jahresprämie "Standard-Vereine" beträgt pro Person                                 €   6,60
       und für Jugendliche bis zum vollendeten 15.Lebensjahr                                €   3,30

Die Jahresprämie "Bergekosten Outdoor-Vereine"beträgt pro Person           €  12,00

Die Jahresprämie "Rückholkosten Standard-Vereine"beträgt pro Person     €  12,00

Die Jahresprämie "Bergekosten & Rückholkosten Outdoor-Vereine"
        beträgt pro Person                                                                                                  €  17,40

Die Jahresprämie "Flugsport-Vereine" beträgt pro Person                                € 110,00

Ein Versicherungsjahr beginnt mit jeweils dem 1. Oktober = Hauptfälligkeit. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Bei einer Anmeldung ab April des laufenden Versicherungsjahres wird bei Erwachsenen der Versicherungsvariante "Standard-Vereine" die halbe Prämie vorgeschrieben. (Ausgenommen Risiko "Flugsport-Vereine" und alle weiteren Versicherungs-Varianten. Hier ist Versicherungsschutz nur durch bezahlen der Jahresprämie gegeben).

Beispiele für Schadenfälle

Die Möglichkeiten für Schadensfälle sind oft sehr banal und unterstreichen die Notwendigkeit eines effizienten Versicherungsschutzes.

  • Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Hier können Sie eine Schadenmeldung downloaden.

Antrag zur Sport Austria (BSO) Kollektiv-SortunfallVersicherung

  • Hier können Sie den Antrag für "Standard" und "Outdoor-Vereine" downloaden. Bitte vergessen Sie nicht, die gewünschte Versicherungsvariante anzukreuzen, damit wir den Antrag ohne Rückfragen sofort in Deckung nehmen können und Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist.
  • Hier können Sie den Antrag für "Flugsport Vereine" downloaden.
  • Hier können Sie das Sport Austria ( BSO) Rücksendeformular zur Daten Aktualisierung
    für für "Standard" und "Outdoor-Vereine" downloaden.
    Damit können Sie uns Änderungen der Vereinsdaten, der Ansprechperson(en),
    eine Änderung des versicherten Personenkreises oder der gewünschten
    Versicherungsvariante bekannt geben. Bitte nur für Änderungen und
    nicht für Neuanmeldungen verwenden.

Versicherungsbedingungen

  • Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Sport Austria (BSO) Kollektiv-Sportunfallversicherung für Standard- und Outdoor-Vereine zur Pol.Nr. 2611/001200-7

  • Hier erhalten Sie die Besonderen Bedingungen zur Sport Austria (BSO) Kollektiv-Sportunfallversicherung für das Flugsport-Risiko zur Pol.Nr. 2311/091544-6 .

  • Hier erhalten Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung AUVB 1995 (U400), inkl. Besondere Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung 1995.

NÖ LandessportVersicherung

Ihr Nutzen

Um den vielen Verbands- , Vereinsfunktionären , Sportlerinnen und Sportlern , Trainern , Betreuern sowie Mitarbeitern eine Grunddeckung an Sicherheit zu geben, hat das Land Niederösterreich mit den Versicherungspartnern Uniqa und Die Niederösterreichische bereits vor etlichen Jahren eine österreichweit einzigartige Sportversicherung, der sich bereits 40 NÖ-Sportdach- bzw. Fachverbände angeschlossen haben, ins Leben gerufen.

Sie besteht aus der Kombination einer Sport-Kollektiv-Unfall- und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung.

Versicherungsschutz

„Die Kombination aus Sport-Kollektiv-Unfall- und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung! “

Die NÖ - LandesportVersicherung bringt nicht nur Leistungen für den Todesfall, der dauernden Invalidität und Heilkosten (Arzthonorar, Physiotherapien, Heilbehelfe, Zahnersatz bei Erstfraktur etc.), sondern sie beinhaltet auch eine sehr umfangreiche Verbands- bzw. Vereins-HaftpflichtVersicherung für alle Funktionäre, Trainer, Betreuer, beauftragte Personen des Verbandes oder Vereines, sowie für alle Mitglieder der Vereine.

Die Versicherung bietet auch dort Schutz, wo normalerweise Sportversicherungen Risikoeinschränkungen vorsehen, wie dies z. B. für Berufssportler, Flugrisiko oder für Teilnehmer an nationalen oder internationalen Wettbewerben gilt.

Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung

Die NEUE Vermögensschaden - HaftpflichtVersicherung für Funktionäre (Organwalter) und Rechnungsprüfer bietet nun auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden .

Darunter versteht man Schäden, die weder auf einen Personen- noch Sachschaden zurückzuführen sind.

Unter anderem besteht Versicherungsschutz auch für den Fall, dass die versicherte Person als Drittschuldner im Sinne der Exekutionsordnung von einem Gläubiger in Anspruch genommen wird, weil er als Funktionär (Organwalter) oder Rechnungsprüfer gegenüber dem Verein (wegen eines reinen Vermögensschadens) schadenersatzpflichtig geworden ist.

Mietschäden & Veranstalter – HaftpflichtVersicherung

Die NÖ LandessportVersicherung hat auch diesem Aspekt besonders Rechnung getragen und den Versicherungsschutz auf alle Verbands- oder Vereinsanlagen, Zuschauertribünen, Mietsachschäden an unbeweglichen oder beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen ausgedehnt.

Ebenso ist auch auf eine Veranstalterhaftpflicht für die Durchführung von Landes-, Bundes- oder internationalen Wettkämpfen im Versicherungsumfang mitinbegriffen.

Versicherungssummen und Deckungsumfang (Besondere) Bedingungen

  • Hier erhalten Sie den NEUEN  ERWEITERTEN genauen Deckungsumfang mit den entsprechenden Versicherungssummen als Besonderen Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung für die Sport-Kollektiv-Unfall - und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung (Gültig ab 01.01.2015).

  • Hier erhalten Sie den genauen Deckungsumfang mit den entsprechenden Versicherungssummen als Besonderen Bedingungen zur NÖ Landessportversicherung für die Sport-Kollektiv-Unfall - und Sport-Kollektiv-HaftpflichtVersicherung (Gültig ab 01.01.2012 bis 31.12.2014).

  • Hier erhalten Sie die Klipp & Klar Bedingungen Fassung 12/2007 (U500) für die Unfallversicherung und die Besonderen Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung 2005 .

  • Hier erhalten Sie die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die HaftpflichtVersicherung AHVB 2004 und EHVB 2004 (H940).

  • Hier erhalten Sie die Bedingungen zur Veranstalter- HaftpflichtVersicherung 2004 (H559) .

Jahresprämie

Nicht zu übersehen ist, dass die Versicherungsprämie vom Land Niederösterreich mit einem
50-prozentigen Prämienanteil gestützt wird und somit die Jahresprämie pro Person lediglich € 1,24 beträgt.

Diese einmalige Prämie sollte jeder Verband nützen!

Anmeldeformulare

  • Hier erhalten Sie das Meldeformular des Vereins an den zuständigen Dach- oder Fachverband.

  • Hier erhalten Sie das Meldeformular (Gesamtmitgliederstand) des Dach- oder Fachverbandes (für Mitgliedermeldung oder Neuanmeldung) an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.

Unser Appell an Sie!

Nützen Sie diese lukrative, vom Land Niederösterreich mitfinanzierte, Sportversicherung für die Sicherheit Ihres Verbandes, Ihrer Vereine sowie Ihrer Mitglieder!

Schadenmeldungen

  • Hier erhalten Sie eine Unfall-Schadenanzeige und eine Beschreibung der richtigen Vorgehensweise zur Abwicklung eines Unfallschadens.

  • Hier erhalten Sie eine Haftpflicht-Schadenanzeige.

Sport Austria (BSO) ReisekrankenVersicherung

Ihr Nutzen

Reisen zu Wettkämpfen sind ein wichtiger Bestandteil des Sports.

Um bei akut auftretender Erkrankung oder bei Unfall die notwendige Unterstützung zu bekommen, wurde zwischen der Österr. Bundes – Sportorganisation (BSO) und der Generali Vers. AG ein Rahmenvertrag zur Reisekrankenversicherung abgeschlossen.

Uns ist es somit möglich die BSO – ReisekrankenVersicherung für Sportler, Funktionäre und Reisebegleiter anzubieten.

Voraussetzungen zur Sport Austria (BSO) ReisekrankenVersicherung

Zur Versicherung können angemeldet werden

  • SportlerInnen
  • Funktionäre 
  • Reisebegleiter

    Die Anmeldung ist möglich für Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich für die Dauer eines Aufenthaltes im Ausland (weltweit) oder für Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in Österreich.

    Die Anmeldung und die Prämienzahlung erfolgen durch den jeweiligen Verband oder Verein.
    Die Details zu dieser Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.

Vereinbarte Leistungen

Bei akut aufgetretener Erkrankung oder bei Unfall erstattet die Generali Vers. AG

  • Kosten eines Nottransportes bis € 50.000,--
    für einen medizinisch begründeten Nottransport in die Heimat.

  • Kosten eines Rücktransportes im Todesfall bis € 10.000,--

  • Kosten der Heilbehandlung bis € 25.000,--
    Dazu zählen Kosten stationärer Behandlung in Spitälern, Kosten des Transportes in die nächstgelegene Krankenanstalt und zurück.

  • Arztkosten für eine ambulante Behandlung 

  • Kosten ärztlich verordneter Heilmittel

  • Mehrkosten der Rückreise bis € 2.500,--
    die infolge der Erkrankung angefallen sind (z.B. Verfall einer Fahrkarte, notwendige Benützung eines Krankenwagens oder des Flugzeuges).

Prämie

Die Prämie beträgt pro versicherte Person und pro Tag € 3,63 .

Diese Prämie gilt für Personen bis zum 65. Lebensjahr.

Personen über 65 Jahre können nur mit besonderer Vereinbarung versichert werden – eine allfällige irrtümliche Anmeldung ist ungültig – die dafür einbezahlte Prämie wird rückerstattet.

Rund um die Anmeldung zur Sport Austria (BSO) ReisekrankenVersicherung

  • Hier erhalten Sie einen Überblick über Deckungsumfang und Versicherungssummen .

  • Hier erhalten Sie alle Details über Deckungsumfang und Versicherungssummen .

  • Hier erhalten Sie das Anmeldeformular .

  • Hier erhalten Sie Information über die Schadensabwicklung .

Vereinsgebäude und/oder Inhalt

Das Vereinseigentum stellt einen oftmals nicht unerheblichen zu schützenden Wert dar !

Es besteht aus Gebäuden, Einrichtung , Computern, Betriebsmitteln, Sportgeräten des Vereins, Sportstätten, Eigentum und Sportgeräten der Mitglieder und vielem mehr. Der mögliche Versicherungsschutz umfasst auszugsweise Schäden durch Feuer, Naturgewalten wie Sturm, Blitz, Hagel, etc., Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und eine Gebäude HaftpflichtVersicherung .


Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Betriebsversicherung und kontaktieren Sie uns!
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ir beraten Sie gerne!