„Wir treten an um mit unserem Können zu überzeugen und neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche zu setzen.“ Die Zeiten haben sich verändert und das ist gut so: Beratung misst sich mehr denn je an ihrer Qualität und wird durch Social weiterlesen...
Funktionäre schützt euch | Vereins-Rechtsschutzversicherung
Die speziell auf die Bedürfnisse von Sportvereinen zugeschnittene Rechtsschutzversicherung der österreichischen Bundessportorganisation ist für alle Vereins-Funktionäre ein unerlässliches Werkzeug zur eigenen Absicherung. Vor allem der Baustein der Straf-Rechtsschutzversicherung hat in den vergangenen Jahren besondere Wichtigkeit erfahren.
Elias verplattete Unterarmfraktur:
Im Zuge eines Jugendtrainingslagers wurde die Nachmittagseinheit wegen Schlechtwetters in die Turnhalle verlegt. Ein Mädchen zog sich durch einen Zusammenstoß eine blutende Nase zu, welche von einer der Aufsichtspersonen versorgt wurde. Die anderen beiden Trainerinnen beaufsichtigten die Kinder an den Zirkeltraining-Stationen. Unterdessen wechselten zwei Buben unbemerkt in den benachbarten, durch eine bewegliche Trennwand geteilten Turnsaal. Dort zogen sie sich abwechselnd, an den Ringen hängend, zur Saaldecke. Einer der Buben stürzte hinab und erlitt eine Unterarmfraktur, welche verplattet werden musste. Das Krankenhaus erstattete Anzeige.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Festzelt verletze Vereinsfest-BesucherInnen:
Ein unerwarteter Sturm zog über ein Vereinsfest. Das Festzelt brach zusammen, mehrere Personen wurden verletzt. Zwei Personen kamen dabei ums Leben.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Gemeingefährdung.
Sexuelle Belästigung im Verein:
Vorwürfe zu Sexualdelikten sind immer ernst zu nehmen und strafrechtlich relevant. Ein leichtfertiger Umgang ist heutzutage nicht mehr denkbar. Als zu Unrecht Beschuldigte/r trägt die Rechtsschutzversicherung rückwirkend bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens die angefallenen Kosten des Verfahrens.
Thema Strafrecht
Anders als in einem Zivilverfahren ist im Strafverfahren die Republik Österreich Klägerin. Das hat zur Folge, dass selbst bei einem Freispruch der/die Angeklagte einen Großteil der entstandenen Kosten selbst zu tragen hat. Wichtig zu wissen: Bei Vorsatzdelikten werden die entstandenen Kosten nachträglich von der Rechtsschutzversicherung übernommen, so ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgte.
Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Grundsätzlich gilt: übernommen werden, ab Bestätigung des Versicherungsschutzes (Deckungszusage) jene Kosten, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers notwendig sind. Die kostenauslösenden Maßnahmen müssen zweckentsprechend und dürfen nicht mutwillig sein. Hiezu zählen Kosten für RechtsanwältInnen, Sachverständige, Zeugen- & Dolmetsch-Gebühren als auch Gerichtsgebühren. Die maximal zu vergütenden Aufwendungen werden durch das Rechtsanwaltstarifgesetz bestimmt. Sofern die Entlohnung für anwaltliche Leistungen nichts geregelt ist werden Leistungen bis maximal zur Höhe der autonomen Honorarrichtlinien erbracht.
Wer ist versichert?
Der Verein als Versicherungsnehmer, die Funktionäre (gesetzliche Vertreter), die Beschäftigten (auch ehrenamtlich Tätige) und die Mitglieder jeweils bei der Ausübung der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit im Verein, bei Vereinsveranstaltungen und für die vom Verein beauftragte Tätigkeit außerhalb des Vereines (inklusive Veranstaltung von Landes-, Bundes- und internationalen Wettkämpfen bzw. aus der Teilnahme an solchen).
Unschlagbare Prämie & Inhalte der Vereins-Rechtsschutzversicherung
€ 45,- Jahresprämie || bis zu 125 Mitglieder
€ 120.000,- Versicherungssumme
- Schadenersatz-Rechtsschutz (Mitglieder gelten als mitversichert)
- Straf-Rechtsschutz (Mitglieder gelten als mitversichert)
- Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (für den Verein)
- Sozialversicherungs-Rechtsschutz (für den Verein)
- Beratungs-Rechtsschutz (für den Verein)
Tipp: Im Rahmen des Straf-Rechtsschutzbausteins der BSO Vereins-Rechtsschutzversicherung sind auch die Kosten eines vor Einleitung eines Strafverfahrens stattfindenden Diversionsverfahrens mitversichert.
Die BSO-Vereinsrechtsschutzversicherung ist die notwendige und sinnvolle Ergänzung zur BSO-Vereinshaftpflichtversicherung für alle FunktionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen des versicherten Vereins.
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Umfassende Information & Antragsunterlagen unter:
www.diehelden.at/bso