„Wir treten an um mit unserem Können zu überzeugen und neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche zu setzen.“ Die Zeiten haben sich verändert und das ist gut so: Beratung misst sich mehr denn je an ihrer Qualität und wird durch Social weiterlesen...
Keine Angst vor Satteldieben – OEPS Sattelversicherung
Die dunkle Jahreszeit hat begonnen. Flugs lassen Dämmerungseinbrüche nicht lange auf sich warten. In den vergangenen Wochen ereilten uns mehrere Nachrichten über Einbrüche in Reitställe/Reitvereine und den Diebstahl zahlreicher Sättel mit einem Gesamtwert von mehreren tausend Euro.
Erste Schadenfälle in der OEPS Sattelversicherung abgewickelt.
Im vergangenen Juni wurde die OEPS Sattelversicherung veröffentlicht. Ein knappes halbes Jahr später liegen nun die ersten Schadenfälle vor. Unser Resumée: Wie ihr wisst, ist in unseren Augen eine Versicherung immer nur so gut wie die Gestaltung der Schadenabwicklung. Umso mehr freuen wir uns euch darüber zu informieren, dass diese anstandslos und unaufgeregt funktioniert. Vom Tag der Einreichung der letzten relevanten Unterlagen bis zur Freigabe des Schadens in voller Höhe vergingen 6 Werktage. Das kann sich sehen lassen!
Mitversicherung der Sättel |Möglichkeiten
Satteldiebstähle hinterlassen vor allem immer eine Frage: „Von welcher Versicherung bekomme ich nun meinen Sattel ersetzt; von meiner Haushaltsversicherung oder vielleicht von der Versicherung des Reitbetriebs?
Einbruchdiebstahlversicherung des Stalls:
Die ernüchternde Antwort zuerst: Euer Reitstall/Reitverein kann eure Sättel im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung mitversichern. Er muss es aber nicht.
Der für ReiterInnen wesentliche Punkt ist jedoch: Als BesitzerIn/EigentümerIn des fremden Sattels fehlt Dir die Kontrolle über die Inhalte der Versicherung des Stalls. Vor allem kannst Du nur in den seltensten Fällen Gewissheit darüber erlangen ob vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und alle Prämien fristgerecht bezahlt werden. Ist dem nicht so, kann sich die Versicherung im Schadenfall wiederum leistungsfrei halten. Es macht natürlich dennoch Sinn als Reitbetrieb die Sättel der EinstellerInnen/ReiterInnen im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung mitzuversichern. Weshalb wir das so sehen hat mehrere Gründe, die wir in einem eigenen Beitrag zum Thema Reitbetriebe erörtern werden.Vorab jedoch: Wenn fremdes Equipment mitversichert werden soll, dann ist es wichtig im Versicherungsvertrag anzuführen, dass es sich um fremde Sättel, fremdes Zaumzeug etc. handelt. Grundsätzlich gelten im Rahmen der Sparte Sachversicherung nur eigene Sachen als versichert.
Mitversicherung der Sättel in der Haushaltsversicherung:
Manche Haushaltsversicherungen bieten für Sättel, die außerhalb der Wohnung in einem verschlossenen Spint/Behältnis aufbewahrt werden, Versicherungssummen für Einbruchdiebstähle an. Wichtig: Lest die zugrundeliegenden Bedingungen hinsichtlich dessen was genau für welches Schadenereignis als versichert gilt. Lest nach welche/ob etwaige Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind.
Mitversicherung des Sattels in der KFZ Kaskoversicherung:
Einige Kaskoversicherungen enthalten Summen für Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, i.d.R. bis zur Höhe von 1.000,- Euro. Ausgenommen sind meist Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere, Dokumente und Ausweise. Auch hier lohnt ein Blick in die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, um Gewissheit darüber zu erlangen welche Gegenstände von außen ersichtlich sein dürfen.
Die OEPS Sattelversicherung | Versicherung für Reitsportequipment
Die Sattelversicherung des Österreichischen Pferdesportverbandes ist die umfassende Variante zur Versicherung eurer Sättel und eures Reitsporteqipments. Wir können den Ärger und Aufwand den ein gestohlener Sattel mit sich bringt nicht ungeschehen machen. Wir helfen euch jedoch dabei den finanziellen Aufwand gering zu halten.
Was ist versichert ?
- Bruch und Beschädigung bei normalem Gebrauch
- Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung
- Transportmittelunfall
- Unabhängig vom Willen der Versicherungsnehmer eingetretener gewaltsamer Bruch oder Beschädigung
Was ist nicht versichert ? (auszugsweise)
- Schäden durch normale Abnützung
- Einfacher Diebstahl aus der Wohnung oder dem Wohnhaus (z.B. Einfamilienhaus)
- Diebstahl zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, wenn in dieser Zeit die versicherten Gegenstände nicht in einem verschlossenen Raum oder Behältnis oder umseits verschlossenen Fahrzeug bzw. Anhänger aufbewahrt werden
- Schäden die anderweitig durch den Versicherungsnehmer versichert sind
Selbstbehalte & Entschädigungssumme
- Für einfachen Diebstahl fällt ein Selbstbehalt von 20% an. Für alle anderen versicherten Schäden fällt kein Selbstbehalt an.
- Ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung beschädigter Gegenstände oder die Kosten der Wiederbeschaffung der völlig zerstörten oder abhandengekommenen Gegenstände zur Zeit des Eintrittes des Schadenfalles
- Wichtig: Übersteigen oder erreichen die Reparaturkosten den Zeitwert der Gegenstände, so wird der Zeitwert ersetzt
- Die Leistung im Schadenfall wird nach Zeitwerstaffelung erbracht:
Bis zum Ende des 2. Jahres | 100 % |
Bis zum Ende des 4. Jahres | 80 % |
Ab dem 5. Jahr | 60 % |
Exklusiv für Sättel und Equipment von OEPS Mitgliedern
- OEPS Mitgliedern wird ein zusätzlicher Nachlass in der Höhe von 10% der Jahresprämie eingeräumt.
- Bitte hierzu um Übermittlung des aktuell gültigen Mitgliedsausweises.
Zur Umsetzung der Sattelversicherung bitte das ausgefüllte und unterfertigte Formular an office@diehelden.at zu schicken.
Für alle Fragen stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung
Telefon: +43 2236 53 086
Mail: office@diehelden.at
Weitere Infos findet ihr auf der Hauptseite:
www.diehelden.at/oeps