Die Kollektiv Sport-Unfallversicherung der österreichischen Bundes-Sportorganisation

Großer Schutz für kleines Geld !

Egal ob Hobbysportler, Amateursportler oder einfach nur die gute Seele des Vereins; nach einem Unfall ist die Erleichterung groß, wenn auf ein Sicherheitsnetz zurückgegriffen werden kann, welches Behandlungskosten übernimmt oder im schlimmsten Fall Leistungen für bleibenden Invalidität zur Verfügung stellt. Diese einmalige Möglichkeit bietet die BSO Kollektiv-Unfallversicherung.

 

Unfälle aus dem Alltag der Sportvereine:

Robert montierte für das Vereinsfest, auf einer Leiter stehend, Plakatwände. Durch eine Unachtsamkeit verlor er das Gleichgewicht und fiel zu Boden. Dabei luxierte er sich die Schulter, verschob sich einen Wirbel und wurde über zwei Wochen von einem Drehschwindel geplagt.

Behandlung: Facharzt, MRT, Physiotherapie, Massage, Osteopathie

Leistung der Versicherung: € 890,- Behandlungskosten

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Markus wurde am Weg ins Training von einem Auto angefahren. Der Unfall hatte ein Schädel-Hirn-Trauma, einen offenen Schienbeinbruch und eine bleibende Invalidität zur Folge.

Leistung der Versicherung: volle Summe für bleibende Invalidität.

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Julia unternahm mit ihrem Kickboxverein einen Ausflug auf die „Familienrodelbahn“. Sie verlor die Kontrolle über ihre Rodel und stürzte. Ihre Freundin lag ihr dicht auf den Fersen, schaffte es nicht zu bremsen und erwischte Julia seitlich mit voller Wucht.

Behandlung: Bergrettung + Transport ins nächstgelegene Krankenhaus (Bergekosten), Facharzt, MRT, Physiotherapie, Massage, Osteopathie.

Leistung der Versicherung: € 950,- Behandlungskosten inkl. Bergekosten im alpinen Gelände

 


Die finanzielle Unterstützung nach einem Unfall gelingt am besten, wenn dem vorhandenen Risiko bereits vorab Sorge getragen wurde.

 

Im Rahmen der  Kollektiv Unfallversicherung der österreichischen Bundes-Sportorganisation gelten Mitglieder, Funktionäre und TrainerInnen nicht nur während der direkten sportlichen Betätigung als versichert, sondern auch der Weg zum Training, sowie alle Tätigkeiten die im Auftrag des Vereins ausgeführt werden, stehen unter Versicherungsschutz. Die jährliche Prämie pro Person beträgt für

  • Kinder € 3,30 und
  • für Erwachsene € 6,60

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung ?

Noch immer fehlt es zahlreichen Menschen an Wissen und Verständnis, welche Leistungen tatsächlich von der Sozialversicherung übernommen werden. Konstant hält sich der Irrglaube, dass bei Freizeitunfällen (hierzu zählt der Sport) umfassende Leistungen des Staates zur Verfügung stehen. Tatsächlich bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz vor dem Eintritt und den Folgen von Arbeitsunfällen. Gerade bei dem Thema der bleibenden Invalidität muss daher klar sein, dass es nach einem Sportunfall/ Freizeitunfall keinen Anspruch auf Leistungen für bleibende Invalidität gibt.

Selbstbehalte und Wartezeiten ?

Die gesetzliche Sozialversicherung ist lückenhaft! Selbstbe­halte und Wartezeiten bei fachärztlichen und therapeutischen Behandlungen, oder auch Wartezeiten bei Diagnoseverfahren wie der MRT oder CT, sind Lücken der ge­setzlichen Sozialversicherung. Diese gilt es mit der BSO Kollektiv Unfallversicherung zu schließen.

Absicherung beginnt vor dem Unfall.

Sportvereine und Sportverbände können nicht im vollen Umfang für die Absicherung von SportlerInnen, Funktionären & TrainerInnen nach einem Unfall sorgen. Mit Hilfe der Kollektiv Sport-Unfallversicherung der österreichischen Bundes-Sportorganisation besteht jedoch die Möglichkeit allen Mitgliedern, Funktionären und TrainerInnen das notwendige Basissicherheitsnetz t zur Verfügung zu stellen.


Leistungen des BSO Kollektiv Sport-Unfallversicherung

  • Tod durch Unfall € 3.640,–
  • dauernde Invalidität (über 20%) bis € 72.680,–

Unfallkosten:

  • Heil-, Bergungs- und Rückholkosten € 1.000,– (Selbstbehalt € 50,– pro Schadenfall)
  • Operation (ausg. Zahnersatz) € 10.000,–
  • Rehab-Pauschale € 300,–

Für Mitglieder von Sportvereinen erstreckt sich die Versicherung auch auf Unfälle:

  • bei der berufsmäßigen oder entgeltlichen Ausübung des versicherten Sports
  • der Teilnahme an Landes-, Bundes- und internationalen Wettbewerben
  • bei der Ausübung des Vereinssportes außerhalb des Vereines

Die Prämien der Versicherungsvariante „Standard“:

Jahresprämie für Erwachsene: € 6,60. Jahresprämie für Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lj.: € 3,30.

Der Versicherungsschutz gilt erst bei Einlangen der Anmeldung an das BSO Versicherungsservice Held & Held. Eine Anmeldung von zu versichernden Personen/Gruppen hat ausschließlich durch die Verbände oder Vereine zu erfolgen. Eine namentliche Nennung der einzelnen Mitglieder ist nicht erforderlich. Die Nennung einer definierbaren Personengruppe genügt. (z.B. alle Funktionärinnen, der gesamte Herren-, Damen- oder Jugendkader, usw.)

 


 

Alle Infos inkl. Antrag zur BSO Kollektiv Sportunfallversicherung finden Sie unter

www.diehelden.at/bso

www.diehelden.at/asvoe

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