„Wir treten an um mit unserem Können zu überzeugen und neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche zu setzen.“ Die Zeiten haben sich verändert und das ist gut so: Beratung misst sich mehr denn je an ihrer Qualität und wird durch Social weiterlesen...
Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuh`.
Rechtsstreit nach Zusammenstoß mit einem Mountainbiker:
Während eines wöchentlichen Vereins-Waldlaufes kam es zu einem folgenschweren Zusammenstoß zwischen einem abfahrenden Mountainbiker und dem 24-jährigen Vereinssportler Hannes. Beide Sportler zogen sich folgenschwere Verletzungen zu. Für Hannes führte der Zusammenstoß zu einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit, einer Unterbrechung seiner berufsbegleitenden Ausbildung und einer kostenintensiven Rehabilitation. Die BSO & ASVÖ Vereins-Rechtsschutzversicherung verhalf dem Sportler zu seinem Recht.
Die Frage nach der Schuld
Der Trainer der Mannschaft gab zu Protokoll, vor Beginn der Waldlauf-Einheit abgeklärt zu haben, dass auf der Laufstrecke keine Radbenützung erlaubt sei und daher das Verschulden des folgenschweren Zusammenstoßes dem Mountainbiker zuzuschreiben ist. Der verletzte Radfahrer beharrte wiederum darauf, der Waldweg sei in jedem Fall für Mountainbiking freigegeben gewesen. Das Verschulden liege demnach bei den Vereinsathletinnen und Athleten, denn diese hätten unachtsam den gesamten Weg für sich in Anspruch genommen und auf seine Signale nicht reagiert. Aufgrund der Körperverletzung der beiden Sportler leitete auch die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Verfahren ein. Weiters wurde zur Geltendmachung von Hannes Schmerzensgeldforderungen ein Zivilrechtsprozess gegen den Mountainbiker unausweichlich. Mit Hilfe der BSO & ASVÖ Vereins-Rechtsschutzversicherung kam der junge Vereinssportler in beiden Verfahren zu seinem Recht, ohne Kostenrisiko.
Die Aufgabe der Vereins–Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich gilt, dass die Vereins-Rechtsschutzversicherung zwei wesentliche Funktionen hat. Einerseits geht es, wie in Hannes Fall, um die rechtliche Durchsetzung eigener Ansprüche. Hierbei übernimmt die Rechtsschutzversicherung – bei vorliegender Deckung – die anfallenden Kosten für Rechtsanwälte, Sachverständige, Zeugen- & Dolmetsch-Gebühren als auch die Gerichtsgebühren. Zugleich trägt die Rechtsschutzversicherung das Prozessrisiko, denn wichtig zu wissen ist: im Zivilverfahren muss die unterlegene Partei auch die Kosten der Gegenseite übernehmen.
Zum Zweiten ist im Strafverfahren ebenso die Verteidigung von Rechten des Versicherungsnehmers Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.
Thema Strafrecht
Anders als in einem Zivilverfahren ist im Strafverfahren die Republik Österreich der Kläger. Das hat zur Folge, dass selbst bei einem Freispruch der/die Angeklagte einen Großteil der entstandenen Kosten selbst zu tragen hat. Wichtig zu wissen: Bei Vorsatzdelikten können die entstandenen Kosten nur nachträglich von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden und auch nur dann, wenn ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erfolgte.
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Die BSO & ASVÖ Vereins- Rechtsschutzversicherung umfasst die für Sportvereine wesentlichen Rechtsschutzbausteine, mit einer Versicherungssumme von € 120.000,- pro Schadenfall, versichert zu einer Jahresprämie von € 45,- (bis zu 125 Mitglieder, jedes weitere € 0,36,-).
- Schadenersatz-RS (Mitglieder gelten als mitversichert)
- Straf-RS (Mitglieder gelten als mitversichert)
- Arbeitsgerichts-RS (Für den Verein)
- Sozialversicherungs-RS (Für den Verein)
- Beratungs-RS (Für den Verein)
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Die BSO & ASVÖ Vereins Rechtsschutzversicherung ist die notwendige und sinnvolle Ergänzung zur BSO & ASVÖ Vereins-Haftpflichtversicherung für alle Funktionäre, TrainerInnen und SportlerInnen des versicherten Vereins.
Alle Infos inkl. Antrag zur BSO & ASVÖ Vereins-Rechtsschutzversicherung finden ihr unter www.diehelden.at/bso